Schuldnerberatung
Der Begriff „anerkannte Schuldenberatungsstelle“ ist rechtlich geschützt und bedeutet, dass das Bundesland in dessen Bezirk diese Schuldenberatungsstelle ihren Sitz hat, dieser Schuldenberatungsstelle die Genehmigung erteilt hat, Schuldenberatung insbesondere rechtlich wirksam auszuüben und anzubieten.
Ihre Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung stellt Ihnen eine Liste mit öffentlichen oder privaten Schuldenberatungsstellen zur Verfügung.
Beachten Sie die lange Warezeiten, bis Sie einen Termin bekommen. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig darum!