Der Gerichtsvollzieher ist da!
Gerichtsvollzieher oder andere Vollstreckungsbeauftragte sind Beamte von Behörden und können sich mit einem Dienstausweis entsprechend ausweisen. Lassen Sie sich unbedingt diesen Dienstausweis zeigen, denn damit stellen Sie sicher, dass Sie keinem Unbefugten Zutritt zu Ihrer Wohnung ermöglicht haben.
Beachten Sie:
Rechtlich gesehen können Sie dem Gerichtsvollzieher bei diesem ersten Termin den Zutritt zu Ihrer Wohnung verweigern.
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